Betreuen
Möchten Sie Tageseltern werden?
Tageseltern sein heisst:
- Erzieherische Fähigkeiten haben, Beziehungen aufbauen und zuhören können, Respekt gegenüber anderen Menschen zeigen und tolerant und anpassungsfähig sein.
- Kindern ein stabiles und harmonisches familiäres Umfeld bieten und für eine sichere und hygienische Umgebung sorgen.
- Für das aufgenommene Kind und dessen körperliches und seelisches Wohlbefinden verantwortlich sein.
Entschädigung:
Der Stundenlohn beträgt CHF 6.- pro Kind, wobei gleichzeitig maximal 4 Kinder betreut werden dürfen. Die Vereine können den Tageseltern keinen Mindestlohn oder ein fixes Gehalt garantieren.
Was einst die Amme oder die Kinderfrau war, ist heute die Tagesmutter oder der Tagesvater und damit ein Beruf, der in der Kinderbetreuung vermehrt an Bedeutung gewinnt.
Profil und Kompetenzen der Tageseltern
- Volljährig und urteilsfähig sein.
- Berufliche oder private Erfahrung mit Kindern vorweisen können und die nötigen erzieherischen, persönlichen und sozialen Fähigkeiten haben.
- Schweizer Staatsbürger/in oder im Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung (Ausweis B oder C) sein.
- Seit mindestens einem Jahr in einer stabilen persönlichen und familiären Situation leben.
- Mittels Arztzeugnis bestätigen, dass die psychische und physische Gesundheit einwandfrei ist (Zeugnis muss alle 3 Jahre erneuert werden).
- Für die Tageseltern und die übrigen während der Betreuung von Kindern anwesenden volljährigen Personen liegt ein einwandfreies Leumundszeugnis vor (falls vom Verband verlangt).
- Strafregisterauszug für die Tageseltern und die übrigen während der Betreuung von Kindern anwesenden volljährigen Personen vorlegen (muss alle 3 Jahre erneuert werden).
- Über ein Zuhause verfügen, das den sicherheitstechnischen und hygienischen Anforderungen entspricht.
- Sich dazu verpflichten, innerhalb von 2 Jahren eine Grundausbildung (2 Tage und 1 Abend) zu besuchen und jedes Jahr an einer Weiterbildungsveranstaltung (1 Abend) teilzunehmen.
Unsere Vereine nach Region
Wenn Sie mehr Informationen darüber haben möchten, wie Sie Tageseltern werden können, wenden Sie sich bitte an den Vereine in Ihrer Region, der Ihnen gerne weiterhilft.
Vereine im Mittelwallis
Vereine im Oberwallis
Aus rechtlicher Sicht
Was das Gesetz sagt
Wie im Jugendgesetz festgehalten ist, müssen Personen, die regelmässig und gegen Entschädigung bei sich zu Hause Kinder betreuen möchten, eine Bewilligung haben und Mitglied in einem vom Dachverband anerkannten Verein sein.
Von „Schwarzarbeit“ spricht man, sobald die Person keinem bestehenden Netzwerk angeschlossen ist, egal ob sie ihr Einkommen den Steuerbehörden oder Sozialversicherungen meldet.
Personen, die Kinder „schwarz“ betreuen, gehen Risiken ein und können bei Problemen auf keinen Versicherungsschutz zurückgreifen.
Eltern, die ihre Kinder bei jemandem ohne Bewilligung unterbringen, oder Tageseltern, die schwarz arbeiten, können gebüsst werden.